Verpacken und Verschließen in Versand und Produktion

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma WALTER WEGEMUND GMBH

Nachstehende Bedingungen gelten für alle mit uns getätigten Geschäfte und Vereinbarungen. Einkaufsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, auch wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

  1. Preise und Lieferung
    1. Preisangaben verstehen sich in  €uro (netto), enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten grundsätzlich ab Lager.
    2. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt insbesondere auch für technische Angaben oder Preise in unserem Lieferprogramm, Prospektmaterial, Preislisten und Ähnlichem.
    3. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
    4. Die Auftragsbestätigung des Verkäufers ist rechtsverbindlich, es sei denn, der Käufer widerspricht.
    5. Abrufaufträge, die den Verkäufer gegenüber seinen Lieferanten verpflichten, sind grundsätzlich verbindlich abzunehmen.     
    6. Der Versand, auch bei Streckengeschäften oder Direktlieferungen, erfolgt auf Gefahr des Käufers. Transportschäden sind dem Transporteur unverzüglich anzuzeigen
    7. Auf zusätzliche Verpackungen wird nach Möglichkeit verzichtet. Die  Verpackungsart bleibt dem Verkäufer überlassen; sie erfolgt  branchenüblich. Eine Haftung für Transportschäden übernimmt der Verkäufer in keinem Fall.
    8. Mehrweg-Transportmittel (z.B. Euro-Paletten) werden dem Käufer nur leihweise überlassen und sind zu tauschen. Nicht zurückgegebene Mehrweg-Transportmittel werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
    9. Mangels besonderer Vorgaben des Käufers werden stets branchenübliche Normalaufmachungen, Längen, Breiten oder Stärken geliefert. Bei Nachbestellungen wird der Vemerk „wie gehabt“ nur auf die Art, Sorte und Aufmachung der gelieferten Ware, nicht aber auf den Preis bezogen.
  2. Sonderanfertigungen / Toleranzen
    1. Sonderanfertigungen werden nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung ausgeführt.
    2. Kundenspezifische Sonderanfertigungen sind vom Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% sind kein Anlass zur Beanstandung.
    3. Für Zuschnitte, insbesondere bei Wellpappe,  Luftpolsterfolie etc. sowie Fertigung von Taschen und Beuteln gelten folgende Toleranzen als vereinbart und zulässig: Länge + Breite +/- 10 mm, Stärke +/- 5%.
    4. Druckaufträge:
      1. Bei Druckaufträgen sind die vom Käufer genehmigten Andrucke für die endgültige Druckausführung maßgebend. Geringfügige Farbabweichungen können nicht beanstandet werden. Der Käufer haftet dafür, dass ihm die Befugnis zur Vervielfältigung der bestellten Druckausführung zusteht.
      2. Das Eigentum an den für den Lieferer hergestellten Gegenständen einschließlich der Materialien, Entwürfe, Vorlagen, Zeichnungen, Klischees, Werkzeuge, Filme, Walzen und dergl. verbleibt beim Lieferer zur weiteren Verwendung.
      3. Werden nach Beginn der Herstellung eines Entwurfes oder Probeexemplares Änderungen verlangt, so werden die hierdurch anfallenden Mehrkosten, soweit sie nicht auf einer begründeten Beanstandung des Käufers beruhen, gesondert berechnet. Sieht der Käufer von einer Vorprüfung ab, können Mängelansprüche wegen irgendwelcher Fehler, insbesondere Satzfehler, Farbschwankungen, Werkstoffverschiedenheiten usw. nicht erhoben werden. Verzichtet der Käufer nach Herstellung von Entwürfen auf die weitere Durchführung des Auftrages, werden ihm vorbehaltlich weiterer Ansprüche des Lieferers die Kosten der Entwürfe gesondert berechnet.
      4. Bei Sonderanfertigungen behält sich der Lieferer eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15 % der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge vor.
  3. Lieferzeiten
    1. In der Regel liefern wir Standardware, soweit in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, kurzfristig. Der Verkäufer garantiert jedoch nicht für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen. Für Sonderanfertigungen gelten gesonderte Lieferfristen, die wir in der Auftragsbestätigung bekannt geben.
    2. Bei Verzögerung kann Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist verlangt werden, nicht jedoch Schadenersatz.
    3. Wird Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig abgenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, eine schriftliche Nachfrist von 20 Tagen zu setzen.
    4. Bei Material- und Arbeitermangel, Betriebsstörungen (auch aufgrund von Arbeitskämpfen etc.) und Transportschwierigkeiten, auch in dritten Betrieben, Aufruhr, Krieg und/oder behördlicher Maßnahmen, sowie jeder sonstigen Art von höherer Gewalt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    5. Der Verkäufer behält sich Teillieferungen vor. Der Abnehmer darf Teillieferungen, auch vor Ablauf der Lieferfrist, nicht zurückweisen.
  4. Mängelrügen
    1. Gelieferte Ware ist beim Empfang zu überprüfen. Beanstandungen sind dem Verkäufer innerhalb 10 Tagen ab Wareneingang schriftlich anzuzeigen. Der Käufer ist verpflichtet, mangelhafte Ware zur Verfügung des Verkäufers bereitzuhalten und ggf. kostenfrei zur Überprüfung an ihn zurückzusenden. Bei anerkannter Mängelrüge ist der Verkäufer zur Ersatzlieferung oder Minderung des Kaufpreises berechtigt, aber nicht verpflichtet. Alle weitergehenden Ansprüche gegen den Verkäufer, insbesondere von Folgeschäden sind ausgeschlossen.
    2. Mängelrügen können nur bis zum Beginn der Verarbeitung der gelieferten Ware erhoben werden.
    3. Kleine handelsübliche oder technische bzw. rohstoffmäßig bedingte Abweichungen in Qualität, Gewicht, Menge, Aufmachung oder Farbe gelten nicht als Mangel.
    4. Alle Angaben zu Selbstklebeprodukten geben wir nach bestem Wissen aber ohne Gewähr weiter, da die Beschaffenheit und sonstigen Arbeitsbedingungen beim Verkleben außerhalb unseres Einflusses und unserer Beurteilung liegen und ständigen Veränderungen unterworfen sein können.
    5. Bezahlung der Ware gilt als Anerkennung der Mängelfreiheit der gelieferten Ware.
  5. Zahlungsbedingungen
    1. Alle Preise verstehen sich in gesetzlicher Währung der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Bezahlung innerhalb von 14 Tagen gewährt der Verkäufer 2% Skonto. Die Skontozusage hat nur dann Gültigkeit, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Rechnungen nicht im Rückstand befindet.
    3. Zielüberschreitungen oder Abweichung von den Zahlungsbedingungen berechtigen den Verkäufer von Fälligkeitszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Lombardsatz. Der Verkäufer hat das Recht, im Falle von Zahlungsverzug des Käufers von weiteren Lieferungsverpflichtungen zurückzutreten und zwar ohne Setzung einer Nachfrist bzw. besonderen Hinweisen.
    4. Der Kunde ist nicht berechtigt, ausser bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    5. Der Verkäufer ist bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, die gelieferte Ware ohne Anrufung des Gerichtes zurückzuholen und zu diesem Zweck selbst oder durch schriftlich Bevollmächtigte die Räume des Käufers zu betreten, in denen die Ware gelagert ist.
    6. Die Aufgabe oder Veräusserung des Geschäfts des Käufers bewirkt die sofortige Fälligkeit aller offenstehender Rechnungsbeträge.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, solange er noch Forderungen aus laufender Geschäftsverbindung gegen den Käufer hat. Die Be- oder Verarbeitung von  im Eigentum des Verkäufers stehender Ware erfolgt stets in seinem Auftrag, ohne dass hieraus für ihn Verbindlichkeiten erwachsen. Wird die vom Verkäufer gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer seine Eigentums- bzw. Miteigentumsansprüche an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand gleichzeitig dem Verkäufer ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt für ihn.
    2. Veräussert der Käufer die vom Verkäufer gelieferte Ware weiter, gleich in welchem Zustand, so tritt er gleichzeitig die ihm gegen seine Abnehmer entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab.
    3. Auf  Verlangen des Verkäufers ist der Käufer  verpflichtet, dem Verkäufer die zur Geltentmachung seiner Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte bzw. Unterlagen bereitzustellen.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    1. Erfüllungsort für alle Leistungen des Verkäufers ist dessen Firmensitz.
    2. Gerichtsstand sowohl für Verkäufer als auch Käufer ist München,   und zwar ohne Rücksicht auf die Höhe des Gegenstandswertes.
  8. Teilnichtigkeit

Sollten Teile dieser AGB oder von Verträgen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht berührt. Es gilt anstelle der unwirksamen Regelung eine solche Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich der unwirksamen am nächsten kommt.
 

Stand:  2010